Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der kasasi GmbH
- Allgemeines
Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, ihnen wäre ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt werden.- Alle Vereinbarungen, die zwischen kasasi und dem Kunden zwecks Ausführung dieser Vereinbarung getroffen werden, sind in dem Rahmenvertrag oder diesen Bedingungen schriftlich niedergelegt.
- Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB.
- Haftung/Gewährleistung
Die Haftung von kasasi richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben unter Beachtung nachfolgender Bestimmungen.- kasasi haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung einer mit Abschluss des Vertrages übernommenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft beruhen. Soweit kasasi keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
- kasasi haftet weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn kein Fall von § 2 (1) vorliegt (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
- Ist die Haftung in § 2 (1) und (2) wirksam auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt, so gilt ergänzend eine Beschränkung auf einen Betrag von maximal EUR 50.000 je Schadensfall.
- Soweit die Schadensersatzhaftung von kasasi ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Wurde keine wesentliche Vertragspflicht verletzt, so wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn der Kunde anstatt eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesem Paragraphen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder wegen sonstiger Pflichtverletzungen.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Einschränkungen in § 2 unberührt.
- Gewährleistung
- Mängel der kasasi Plattform Software werden nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden im Rahmen des geleisteten Supports behoben. Für Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht.
- Ein Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
- Geheimhaltung
- Die Parteien werden über alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages erlangten Erkenntnisse und Informationen geschäftlicher Art über den Betrieb bzw. das Unternehmen der jeweils anderen Partei auch nach Beendigung ihrer Zusammenarbeit absolutes Stillschweigen bewahren.
- Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, insbesondere diejenigen Informationen, die der Kunde kasasi im Zusammenhang mit diesem Projektvertrag in Form von Spezifikationen oder anderen Daten zur Verfügung stellt, die ihm im Rahmen des Projektvertrags bekannt werden („vertrauliche Informationen“), auch über die Dauer des Projektvertrags hinaus streng vertraulich zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien verpflichten sich insbesondere auch, die vertraulichen Informationen Dritten nicht zugänglich zu machen oder an diese weiterzugeben.
- Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Parteien erstreckt sich nicht auf Tatsachen und/oder Unterlagen,
- die im Zeitpunkt ihrer Offenbarung durch die andere Partei bereits allgemein zugänglich oder bekannt sind, ohne dass dies auf einem Verstoß einer Partei gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung beruht;
- wenn für diese Tatsachen bzw. Unterlagen die andere Partei zuvor ihr schriftliches Einverständnis zur Bekanntgabe erteilt hat;
- oder wenn dies in rechtlicher Hinsicht aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde erforderlich ist. Für den Fall, dass diese Voraussetzung vorliegt, wird die betreffende Partei die andere Partei hiervon unterrichten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Höhere Gewalt
- Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
- Von der Vertragspartei nicht zu vertretende Feuer/Explosionen oder Überschwemmungen,
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
- Ein über sechs Wochen andauernder und von einer Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
- Nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.
- Epi- oder Pandemien, welche faktisch oder behördlicherseits zu erheblichen Einschränkungen führen.
- Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
- Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
- Außerordentliche Kündigung
- Das Vertragsverhältnis kann von den Parteien jederzeit außerordentlich aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) gekündigt werden, insbesondere dann, wenn
- die jeweils andere Vertragspartei ihre Zahlungen bzw. Leistungen einstellt,
- über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
- in das Vermögen der jeweils anderen Partei die Zwangsvollstreckung betrieben und diese nicht binnen eines Monats eingestellt wird,
- die jeweils andere Vertragspartei in schwerwiegender Weise gegen Pflichten dieses Vertrages verstößt, die Pflichten auch nach schriftlicher Abmahnung nicht einhält oder den Schaden wieder gut macht und der anderen Partei ein Festhalten an dem Vertrag daher nicht zumutbar ist.
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
- Das Vertragsverhältnis kann von den Parteien jederzeit außerordentlich aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) gekündigt werden, insbesondere dann, wenn
- Compliance
- Beide Parteien verpflichten sich, die für Ihr Unternehmen geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Sie unterstützen und achten die Grundsätze des „Global Compact“ („UNGC“), der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Erklärung der „International Labour Organization (ILO)“ über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 („Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work“) in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten. Insbesondere werden beide Parteien in ihren Unternehmen:
- keine Kinder beschäftigen oder Zwangsarbeiter einsetzen,
- die jeweiligen nationalen Gesetze und Regelungen über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter und sonstige Arbeitgeberverpflichtungen einhalten,
- die geltenden Arbeits- und Gesundheitsbestimmungen einhalten und für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld sorgen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden,
- jegliche Diskriminierung aufgrund Rasse, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlecht unterlassen, die internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im UNGC und lokalen Antikorruptions- und Antibestechungsgesetzen festgelegt sind, beachten,
- alle geltenden Umweltgesetze und -regelungen einhalten, ihren Geschäftspartnern und Nachunternehmern antragen, die zuvor genannten Grundsätze auch ihrem Handeln zugrunde zu legen.
- Beide Parteien verpflichten sich, die für Ihr Unternehmen geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Sie unterstützen und achten die Grundsätze des „Global Compact“ („UNGC“), der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Erklärung der „International Labour Organization (ILO)“ über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 („Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work“) in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten. Insbesondere werden beide Parteien in ihren Unternehmen:
- Gerichtsstand / Erfüllungsort
- Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; kasasi ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN- Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von kasasi Erfüllungsort.
Stand Juni 2023
kasasi GmbH – An der Stiftsbleiche 11 – D-87439 Kempten